Nr. | AZ | Verfügung vom: | Anlage: |
4.38
4.38 |
21.1-2/81-B III d 2.1.1 -I -
L1.5/L67008-01/2014-0006/004 |
16.02.1981
05.05.2015 |
Klassifikation von Bohrungen
Verfügungen vom 16.02.1981 - 21.1 - 2/81 - B III d 2.1.1 - I - und vom 15.12.2003 - 09/03 - B III d 1.1 - X - (Nr. 4.38 der Sammlung der Rundverfügungen)
Vorliegende Rundverfügung stellt eine redaktionelle Aktualisierung der Bezugsverfügungen bezüglich der Klassifikation von Bohrungen dar. Inhaltliche Änderungen an den bisher geltenden Regelungen wurden nicht vorgenommen.
Die Klassifikation neuer Bohrungen muss bereits vor Einreichung des ersten Betriebsplans zwischen der beantragenden Firma und dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) abgestimmt sein. Nach erfolgter Abstimmung der Bohrungsklassifikation erhält das beantragende Bergbauunternehmen vom LBEG eine schriftliche Bestätigung, die dem Betriebsplan in Kopie beizufügen ist.
Die anliegende Klassifikation von Bohrungen wurde bei der Einführung im Jahr 1981 mit den Bergbehörden der betroffenen Länder abgestimmt und wird seitdem angewandt. Es wird darum gebeten, weiterhin entsprechend zu verfahren.
Die Bezugsverfügungen werden aufgehoben.
gez. Sikorski
Klassifikation der Erdöl- und Erdgasbohrungen in Deutschland |
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Internationale Bezeichnung |
A. |
Explorationsbohrung |
Exploration well |
A 1. |
Untersuchungsbohrung zur geologischen Vorerkundung |
Shallow stratigraphic test, structure test |
A 2. |
Basisbohrung |
Deep stratigraphic test |
A 3. |
Aufschlussbohrung |
New field wildcat |
A 4. |
Teilfeldsuchbohrung |
New pool test (new tectonic block, new facies area, deeper or |
A 5. |
Wiedererschließungsbohrung |
- - - |
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B. |
Feldesentwicklungsbohrung |
Development well |
B 1. |
Erweiterungsbohrung |
Outpost, extension well, step out well |
B 2. |
Produktionsbohrung |
Production well, exploitation well |
B 3. |
Hilfsbohrung |
Injection well, observation well, |
A. Explorationsbohrung (Exploration well)
Sie hat die Aufgabe, den Untergrund auf die Voraussetzungen für die Kohlenwasserstoffgenese und -akkumulation bzw. auf das Auftreten wirtschaftlich förderbarer Vorkommen zu untersuchen. Sie erfüllt alle Voraussetzungen, um den Aufschlussverpflichtungen der Erdölgesellschaften zur Suche nach Kohlenwasserstoffen in den ihnen verliehenen Gebieten zu genügen.
A 1. Untersuchungsbohrung (Shallow stratigraphic test, structure test)
Sie dient der geologischen Vorerkundung. Es handelt sich meist um eine Bohrung geringerer Teufe, die zur Klärung tektonischer, fazieller, geochemischer etc. Fragen abgeteuft wird. Im Allgemeinen hat sie nicht die Aufgabe, Erdöl- oder Erdgasansammlungen zu suchen. Ihre Nummerierung erfolgt vierstellig, beginnend mit 1001.
A 2. Basisbohrung (Deep stratigraphic test)
Sie erkundet in großen Teufen solche Schichtfolgen, über die bisher nur geringe Kenntnisse vorliegen, mit dem Ziel, Muttergesteine und/oder Speichergesteine nachzuweisen. Da sie ohne genaue Kenntnis der erdölgeologischen Verhältnisse abgeteuft wird, hat sie nicht die unmittelbare Aufgabe, eine Erdöl- oder Erdgaslagerstätte zu suchen.
A 3. Aufschlussbohrung (New field wildcat)
Sie hat die Aufgabe, ein neues Erdöl- oder Erdgasfeld zu suchen.
A 4. Teilfeldsuchbohrung (New pool test: new tectonic block, new facies area, deeper or shallower horizon etc.)
Sie sucht entweder ein von produzierenden Flächen abgetrenntes Teilfeld in demselben produktiven Horizont, wobei sie in der Regel nicht weiter als 5 km von einem bereits erschlossenen Feld entfernt steht, oder einen neuen Erdöl oder Erdgas führenden Horizont unterhalb oder oberhalb einer erschlossenen Lagerstätte. Dieser neue Horizont gehört in der Regel einer anderen stratigraphischen Stufe (z.B. Mittlerer Buntsandstein, Unterer-Keuper, Oberes Rotliegendes) an als die Lagerstätte.
A 5. Wiedererschließungsbohrung
Sie dient der Untersuchung aufgelassener Lagerstätten im Hinblick auf die Beurteilung und Erprobung neuer Fördermethoden zur evtl. Wiedererschließung. Ihre Nummerierung erfolgt vierstellig beginnend mit 2001.
B. Feldesentwicklungsbohrung (Development well)
B 1. Erweiterungsbohrung (Outpost, extension well, step out well)
Sie verfolgt einen bereits produzierenden Horizont entweder im Anschluss an eine fündige Bohrung oder im Gebiet eines Erdöl- oder Erdgasfeldes bei Kenntnis unkomplizierter Lagerungsverhältnisse. Die Entfernung beträgt ein Mehrfaches des für Produktionsbohrungen angemessenen Abstandes.
B 2. Produktionsbohrung (Production well, exploitation well)
Sie wird innerhalb eines Erdöl- und Erdgasfeldes niedergebracht, um ein oder mehrere bekannte Erdöl/Erdgas führende Horizonte flächenhaft zu erschließen und in Förderung zu nehmen.
B 3. Hilfsbohrung (Injection well, observation well, disposal well etc.)
Die Hilfsbohrung trägt als Einpressbohrung (zur Druckerhaltung oder zur Erhöhung des Ausbeutegrades), Beobachtungsbohrung, Schluckbohrung etc. indirekt zur Förderung des Erdöls oder des Erdgases bei. Fündige Hilfsbohrungen werden in Produktionsbohrungen umklassifiziert.