Nr. | AZ | Verfügung vom: | Anlage: |
4.26 |
20.2-2/88 II- B III d 1.2 - III
|
05.01.1989 |
Anliegend erhalten Sie die neuen Muster für das Bohrlochbild
mit folgenden Anlagen und Erläuterungen, die vom WEG in Abstimmung
mit dem Oberbergamt erarbeitet worden sind:
Dieses neue Bohrlochbild erfüllt die gesetzlichen Bestimmungen
der Markscheider-Bergverordnung, kann als Verfüllungsbericht
nach den Verfüllungsrichtlinien dienen und wird auch den betrieblichen
Erfordernissen gerecht.
Die Bezugsverfügung vom 02. Mai 1973 (Handakte Nr. 4.26) wird
aufgehoben.·
gez. Fürer