4.15 Handlungsempfehlungen zur Behandlung von Förderbohrungen
RV 4.15 Handlungsempfehlung zur Behandlung von Förderbohrungen
Nr. AZ Verfügung vom: Anlage:
4.15

B VI e 3.1 III 2007-002

18.09.2007

 

 Anlage

 

 

Handlungsempfehlung zur Behandlung von Förderbohrungen

Beurteilung der Gefährdung im Zusammenhang mit der Einleitung von festen, flüssigen oder gasförmigen Stoffen in Förderbohrungen gemäß § 33 Abs. 8 BVOT

 

 

Als Konsequenz von Unfällen bei der Behandlung von Förderbohrungen mit gefähr­lichen und ungeeigneten Stoffen wurde die Bestimmung des § 33 Abs. 8 BVOT (2006) in die Verordnung aufgenommen. Die als Anlage (pdf-Dokument 58 KB) beigefügten Handlungs­empfehlungen dienen als Interpretations- und Ausführungshilfe dieser Vorschrift und sind zu beachten.

 

Die Handlungsempfehlungen wurden von der Arbeitsgruppe, die auch schon die BVOT überarbeitet hat, erstellt. Der W.E.G. wurde während der Erarbeitung beteiligt und hat die Handlungsempfehlungen erhalten.

 

 

gez. Lohff