Nr. | AZ | Verfügung vom: | Anlage: |
4.15 |
B VI e 3.1 III 2007-002 |
18.09.2007
|
|
Handlungsempfehlung zur Behandlung von Förderbohrungen
Beurteilung der Gefährdung im Zusammenhang mit der Einleitung von festen, flüssigen oder gasförmigen Stoffen in Förderbohrungen gemäß § 33 Abs. 8 BVOT
Als Konsequenz von Unfällen bei der Behandlung von Förderbohrungen mit gefährlichen und ungeeigneten Stoffen wurde die Bestimmung des § 33 Abs. 8 BVOT (2006) in die Verordnung aufgenommen. Die als Anlage (pdf-Dokument 58 KB) beigefügten Handlungsempfehlungen dienen als Interpretations- und Ausführungshilfe dieser Vorschrift und sind zu beachten.
Die Handlungsempfehlungen wurden von der Arbeitsgruppe, die auch schon die BVOT überarbeitet hat, erstellt. Der W.E.G. wurde während der Erarbeitung beteiligt und hat die Handlungsempfehlungen erhalten.
gez. Lohff