Unter Beschreibung könnte beispielsweise „Itag Rig xx“ stehen.
Hinsichtlich der Angaben zu den technischen Merkmalen der Bohranlage beachten Sie bitte die Angaben in §1 Abs. 1 Ziffer 2 BVOT.
In den weiteren Feldern sind das Aktenzeichen und das Datum der Zulassung der Bohranlage anzugeben.
Sollte es sich um eine kleine Bohranlage nach den in § 12 Abs. 2 BVOT definierten Leistungsmerkmalen handeln, sind lediglich Angaben im Feld Beschreibung erforderlich.