Schritt 3: Umweltschutz
Natur- & Landschaftsschutz

Anmerkungen zum Natur- & Landschaftsschutz

Bitte machen Sie an dieser Stelle Angaben darüber, ob sich die beantragte Planung in einem Natur- und/oder Landschaftsschutzgebiet befindet.

Befindet sich die Planung nur wenige 100 Meter außerhalb eines solchen Gebiets, ist der Abstand zu diesem Gebiet anzugeben. Weiterhin kann hier beschrieben werden, wie sich die Planung in das Landschaftsbild einfügt.

Grundwasserschutz

Anmerkungen zum Grundwasserschutz

Es wird ein hydrogeologischer Fachbeitrag erwartet, unter anderem mit folgenden Angaben:

  • Abstand des Vorhabens zu oberflächennahen Grundwasserleitern.
  • Grundwasserfließrichtung.
  • Nähe zu Wasserschutzgebieten.
  • abdichtende Schichten zum Schutz des Grundwassers.
  • vorhandene bekannte, geologische Störungssysteme.

Angaben zum betrieblichen Schutz der oberflächennahen Grundwasserleiter:

  • Verrohrung und Zementation.
  • Bohrplatzbau gemäß WEG Standardplatzbau oder abweichend davon (Eignungsfeststellung erforderlich).
  • Einhaltung der Vorschriften für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS).

Angaben zum Einbringen von Stoffen ins Grundwasser:

  • Verrohrung.
  • Zemente.
  • Bohrspülung.
  • Beeinträchtigungen des Grundwassers durch die vorgenannten Stoffe.

 

Detailinformationen: http://www.lbeg.niedersachsen.de/boden_grundwasser/grundwasser/wasserwirtschaft/wasserwirtschaft-587.html 

Weitere Informationen zu Inhalten in den Gutachten finden Sie im Geobericht 15

und in dem Dokument zur Hydrogeologischen Beratung.