Hinweise
Hinweise
  1. Verantwortliche Personen werden gem. §59/ §60 BBergG namhaft gemacht.
  2. Die Vorgaben des §4 ABBergV werden beachtet.
  3. BBergG §55 (1) Nr.3 wird beachtet.
  4. Die Bergverordnung für alle bergbaulichen Bereiche (Allgemeine Bundesbergverordnung - ABBergV) wird befolgt.
  5. Das Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument nach §3 ABBergV wurde erstellt und ist im Betrieb verfügbar.
  6. BBergV §55 (1) Nr.5 wird eingehalten.
  7. §9 BVOT wird eingehalten.
  8. Die anfallenden Abfälle werden ordnungsgemäß nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) getrennt, gesammelt, verwertet oder beseitigt.
  9. Für bergbauliche Abfälle gelten die Ausführungen sinngemäß. (BBergG §55 (1) Nr. 6) Details/ Beschreibungen sind beigefügt.
  10. Für die Wiedernutzbarmachung der Oberfläche wird, nach Beendigung der Tätigkeit, der entsprechende Sonderbetriebsplan eingereicht.
  11. Gemäß §14 Bundesnaturschutzgesetz ist ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag beigefügt.
  12. BBergG §55 (1) Nr. 7 wird eingehalten.
  13. Durch die Bohrung werden vorhandene Betriebe, die nach BBergG geführt werden, nicht gefährdet. §55 (1) Nr. 8 BBergG.
  14. Der Schutz vor gemeinschädlichen Einwirkungen ist gewährleistet. Details sind beigefügt.
  15. §55 (1) Nr. 9 BBergG wird eingehalten.
  16. Es handelt sich um einen Eingriff in die Natur, deshalb liegt ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag bei.
  17. Unterlagen zur Prüfung der UVP-Vorprüfpflichtigkeit sind beigefügt.
  18. Eine UVP-Vorprüfungspflichtiges Vorhaben liegt gemäß UVP-V Bergbau nach Anlage 1 des UVP-Gesetzes nicht vor.
  19. Artenschutzrechtliche Belange sind nicht berührt.
  20. Ein Artenschutzfachbeitrag ist beigefügt.
  21. Die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes werden erfüllt. Details sind beigefügt.
  22. Der Schutz des Grundwassers ist gewährleistet. Details/ Begründungen sind beigefügt.
  23. Eine Betroffenheit besonders geschützter Tier-und Pflanzenarten ist gegeben. Der Ausnahmeantrag gemäß §55 (7) BNatSchG ist beigefügt.
  24. Es liegt möglicherweise eine Betroffenheit einer besonders geschützten Tier- und Pflanzenart vor. Eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) ist beigefügt.
  25. Es sind Natura 2000 Gebiete vorhanden. Eine Beinträchtigung dieser Gebieten ist möglich.Deshalb sind FHH-Vorprüfunterlagen beigefügt. Eine Liste - auch benachbarter Gebiete - ist aufgeführt.
  26. Für die Verfüllung und Teilverfüllung gibt es einen gesonderten Betriebsplan. Rundverfügung 4.25 beachten.