Die Bergbehörde übernimmt die zentrale, federführende Rolle bei den Verwaltungsverfahren in den Bereichen der Rohstoffgewinnung, Rohstofftransport (Pipeline) und Energierohstoffspeicherung. Wenn ein Unternehmen in diesen Bereichen tätig werden möchte, muss es sich an die Bergbehörde wenden. Die dazugehörigen Antragsverfahren erfolgen online in der BergPass® Anwendung.
Die Web-Applikation BergPass® ist die Drehscheibe für das gesamte Antragsverfahren. Papierlos und vollständig digital werden Anträge erfasst, bearbeitet, weitergereicht, mit Auflagen versehen, zugelassen oder abgelehnt.
Um in Deutschland Rohstoffe suchen, gewinnen, transportieren oder speichern zu können, bedarf es einer Genehmigung. Die benötigten Anträge stellt BergPass® online bereit.
Das Antrags- und Genehmigungsverfahren orientiert sich eng an einem breiten gesetzlichen Regelwerk, allen voran dem Bundesberggesetz.
BergPass® informiert anwendungsbereit über relevante Gesetze, Verfügungen, Verordnungen und vieles mehr.
Die Bergbehörde agiert als Zentrale in den Genehmigungsverfahren für Rohstoffgewinnung, Rohstofftransport und Rohstoffspeicherung. Hier laufen die Anträge auf, hier werden Entscheidungen getroffen.
Die Bergbehörde reicht die Antragsunterlagen über die BergPass® Anwendung an die zuständigen Landkreise, Gemeinden, Fach-Behörden und Verbände weiter. Diese prüfen den Antrag aus der jeweiligen fachlichen Sicht und vermerken ihre Bedenken, die zu Auflagen führen können.
Das Unternehmen informiert gemeinsam mit der Bergbehörde die betroffenen Landkreise und Kommunen über das geplante Vorhaben und lädt zu einem gemeinsamen Termin ein. Bedenken und Anregungen können als Auflagen in die Genehmigung einfließen.
Die Bergbehörde entscheidet auf Grundlage der gesetzlichen Rahmenbedingungen und eingegangengen Stellungnahmen über Genehmigung oder Ablehnung des Antrags.