Bergbau-Anträge
Antragsfolge

Die genannten Antragsarten werden in einer bestimmten Reihenfolge gestellt, die von vielen Faktoren abhängig ist.

Im Regelfall gilt diese Abfolge:

Erlaubnis > Bewilligung > Rahmenbetriebsplan > Hauptbetriebsplan > Sonderbetriebsplan -> Abschlussbetriebsplan

Klicken Sie sich durch die Abbildung um mehr zu erfahren!

Antrag auf Erlaubnis zur Erkundung

Erst mit einer erteilten Erlaubnis dürfen bergfreie Bodenschätze aufgesucht werden. Die dafür notwendigen Antragsunterlagen enthalten u.a. eine detaillierte Beschreibung, wie das Unternehmen die Aufsuchung plant. Die zuständige Behörde entscheidet, ob eine Eignung des Unternehmens vorliegt und die Erlaubnis erteilt werden kann.

Die Erlaubnis selbst ist lediglich ein Rechtstitel. Aufsuchungshandlungen müssen durch Betriebspläne extra beantragt werden. Wie lange eine Erlaubnis gültig ist, wird an Bedingungen geknüpft und von der Behörde festgelegt.

Beispielantrag

Erkundung

Unternehmen, die bergfreie Bodenschätze (bspw. Erdöl, Erdgas, Erze, Salz) in einem Gebiet vermuten, müssen zunächst ein Gebiet (Feld) abstecken und für dieses Gebiet eine Erlaubnis beantragen.

Die Erlaubnis gewährleistet, dass kein weiteres Unternehmen hier nach dem gleichen Bodensatz sucht. Ob auf einem Gebiet bereits ein Unternehmen eine Erlaubnis erhalten hat und für welchen Bodenschatz diese gilt, zeigt unsere Onlinekarte.

Grenzes des Erlaubisfeldes

Das Erlaubnisfeld zur Erkundung hat meist eine wesentlich größere Ausdehnung als das Bewilligungsfeld, auf dem später tatsächlich gefördert werden soll.

Die Feldesgrenzen sind immer geradlinig, und das Gebiet erstreckt sich von der Oberfläche bis in die "ewige Teufe", theoretisch also bis zum Erdmittelpunkt.

Antrag auf Bewilligung zur Gewinnung

Um Bodenschätze gewinnen zu dürfen, ist eine Bewilligung erforderlich. Diese wird bei der zuständigen Behörde beantragt.

Im Antrag sind Angaben zur Lage des Bodenschatzes und zur technischen Vorgehensweise zu spezifizieren. Im sogenannten Arbeitsprogramm werden alle Details abgefragt, die der Behörde eine umfassende fachliche Prüfung ermöglichen.

Beispielantrag

Bewilligungsfeld

Im Bewilligungsfeld darf das Unternehmen den gefundenen Bodenschatz gewinnen. Dieser Bereich muss immer im dazugehörigen Erlaubnisfeld liegen. Der Abbau darf nur innerhalb der festgelegten Grenze erfolgen, wobei keine "Tiefenbegrenzung" gilt.

Zur Gewinnung benötigt das Unternehmen entweder eine Bewilligung oder das Bergwerkseigentum. Beides stellt nur einen Rechtstitel dar, denn aktive Abbauhandlungen und das Errichten von Betriebsstätten müssen in Form von Betriebsplänen extra beantragt werden.

Ein Unternehmen darf nur den beantragten Bodenschatz gewinnen.

Antrag auf Zulassung eines Betriebsplans

Folgende Betriebspläne bilden den Kern für das Führen eines Bergbaubetriebes: Rahmen-, Haupt-, Sonder- und Abschlussbetriebsplan. Jeder dieser Betriebspläne muss gesondert und in der o.g. Reihenfolge beantragt werden, wobei die Namensgebung bereits den Antragsschwerpunkt verdeutlicht.

So wird beispielsweise eine Bohrung in Form eines Sonderbetriebsplans beantragt.

Beispielantrag

Betriebsplan

Zum aktiven Führen eines Bergbaubetriebes müssen Unternehmen unterschiedliche Betriebspläne einreichen, die der Behörde jeweils zur Zulassung vorgelegt werden. Erst nach der Zulassung oder Genehmigung dieser Anträge darf das Unternehmen die im Betriebsplan beschriebenen Arbeiten durchführen.

Eine solche Zulassung kann unterschiedlich komplex sein und z.T. langwierige Verfahren auslösen, in denen auch andere Behörden beteiligt sind.

Antrag auf Zulassung eines Abschlussbetriebsplans

Die Gewinnung von Rohstoffen endet mit dem Abschlussbetriebsplan, der die Rekultivierung des betroffenen Gebietes zum Gegenstand hat. Die dazugehörigen Maßnahmen müssen in einem Abschlussbetriebsplan beantragt und durch die Bergbehörde genehmigt werden.

Beispielantrag

Rekultivierte Fläche

Nach Abschluss aller bergbaulichen Aktivitäten, die möglicherweise Jahrzehnte andauerten, wird der bergbaulich veränderte Bereich wieder in einen natürlichen landschaftlichen Zustand versetzt.

In ehemaligen Taugebaugebieten entstehen dabei häufig neue Landschaftselemente, beispielsweise ganze Seenlandschaften. Die dazugehörigen Maßnahmen müssen in einem Abschlussbetriebsplan beantragt und durch die Bergbehörde genehmigt werden.

Bei der Wahl des richtigen Antragsformulars ist die Frage entscheidend, ob man einen Bodenschatz aufsuchen (erkunden) oder einen bereits bekannten Bodenschatz gewinnen (abbauen) möchte.

Wichtig ist auch die Unterscheidung zwischen grundeigenen und bergfreien Bodenschätzen (§ 3 Abs. 2 und 3 BBergG). Da grundeigene Bodenschätze im Eigentum des Grundeigentümers stehen, beziehen sich die folgenden Anträge nur auf bergfreie Bodenschätze:

  • Für das Aufsuchen eines bergfreien Bodenschatzes ist eine Erlaubnis nötig.
  • Für das Gewinnen eines bergfreien Bodenschatzes ist eine Bewilligung nötig.

 

Eine Bergbauberechtigung ist ein Rechtstitel, der auf dem Bundesberggesetz beruht und dem Besitzer bestimmte Rechte in Bezug auf Bodenschätze einräumt. Bergbauberechtigungen sind erforderlich, um bei der Bergbehörde Betriebspläne für die Errichtung, Führung oder Einstellung eines Bergbaubetriebes vorlegen zu können.

Antrag auf das Recht zur Aufsuchung

Was bekomme ich nach erfolgreicher Antragstellung?

Der Antragsteller erlangt das Recht, in einem definierten Gebiet nach genehmigten bergfreien Rohstoffen suchen zu dürfen.

Welchen Antrag benötige ich?

Erlaubnis

 

Antrag auf das Recht zum Abbau

Was bekomme ich nach erfolgreicher Antragstellung?

Der Antragsteller erlangt das Recht, in einem definierten Gebiet genehmigte, bergfreie Rohstoffe abbauen zu dürfen, z. B. Erdöl in einem mit Koordinaten begrenzten Gebiet.

Welchen Antrag benötige ich? 

Bewilligung

 

Weder Erlaubnis noch Bewilligung  geben einem Unternehmen automatisch das Recht, eine Aufsuchung oder Gewinnung durchzuführen. Dafür ist zusätzlich ein Betriebsplan zu beantragen.

Auch bei einer Aufsuchung und Gewinnung von grundeigenen Bodenschätzen sind die Rechte daran ebenfalls in einem Betriebsplan nachzuweisen: § 3 Bergfreie und grundeigene Bodenschätze.

 

Antrag auf das Recht zum Errichten und Führen eines Betriebes

Was bekomme ich nach erfolgreicher Antragstellung? 

Der Antragsteller erlangt das Recht, einen Betrieb errichten und betreiben zu dürfen, z. B. eine Bohranlage.

Welche Anträge sind möglich?

Rahmenbetriebsplan
Hauptbetriebsplan
Sonderbetriebsplan

 Für die Einstellung eines Bergbaubetriebes ist der

Abschlussbetriebsplan

zu beantragen.