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Wasserschutzgebiet

Wasserschutzgebiete sind Areale, für die zum Schutz von Gewässern vor schädlichen Einflüssen besondere Ge- und Verbote gelten. Wasserschutzgebiete dienen der Reinhaltung des Wassers als Lebensgrundlage für Mensch und Umwelt.

„Wasser", so die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), „ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss."

Das Wasserschutzgebiet ist ein gesetzliches Instrument, Grundwasserareale zu schützen. Es ist in mehrere Zonen gegliedert, für die abgestufte Handlungsbeschränkungen und Verbote gelten. Wasserschutzgebiete sollen den Einzugsbereich von Trinkwassergewinnungsanlagen frei von wassergefährdenden Stoffen halten und werden durch die zuständigen unteren Wasserbehörden festgesetzt.

 

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Wiedernutzbarmachung

BBergG § 4 Absatz 4:

"(4) Wiedernutzbarmachung ist die ordnungsgemäße Gestaltung der vom Bergbau in Anspruch genommenen Oberfläche unter Beachtung des öffentlichen Interesses."