Voraussichtlicher Arbeitsbeginn
Angaben zur Dauer des beabsichtigten Vorhabens §52 Abs. 4 BBergG.
Diese Angaben dienen dem LBEG als Information, da die Dauer des Zulassungsverfahrens inklusive einer Beteiligung nicht absehbar ist. In der Regel entspricht diese Dauer einem Zeitrahmen von 3 Monaten.
Zudem kann es sein, dass sich naturschutzfachliche Einschränkungen ergeben. Möglich sind beispielsweise Bauzeitenbeschränkungen, bedingt durch Brut- und Setzzeiten von schützenswerten Arten.