Verkehrsanbindung
Die Zufahrt zum Bohrplatz ist anzugeben. Zum Beispiel: "Zufahrt über Landstrasse L212"
Hinweis: Die Beantragung erfolgt nicht über das LBEG, sondern über das jeweilige Strassenverkehrsamt.
Abstand zur Einzelbebauung
Einzelbebauungen sind z.B. einzelne Häuser, Höfe oder auch andere Betriebe. Nicht gemeint sind hier Hallen und Scheunen. Diese Einzelbebauungen beziehen sich hier auf Gebäude, die in dauerhafter Nutzung durch den Menschen sind.
(siehe unten BVOT § 9 , 53 Absatz4). Relevant sind hier auch zur Bebauung ausgewiesene Gebiete. Also Gebiete in denen potentiell noch Einzelgebäude entstehen, derzeit aber noch nicht vorhanden sind.
Zum Beispiel: "Die nächstgelegene Einzelbebauung befindet sich in einer Entfernung von 112,5m vom Bohrplatz."
für Niedersachsen: Siehe auch §9 Sicherung des Betriebes
für Schleswig Holstein:
für Hamburg § 9 Sicherung von Einrichtungen
für Bremen: § 9 Sicherung von Einrichtungen
Abstand zu geschlossenen Bebauung
Eine geschlossene Bebauung ist z.B. eine Ortschaft.
Zum Beispiel: "Der Bohrplatz befindet sich im Abstand von 257,5 m" von der geschlossenen Bebauung Klein Hausenburg entfernt."
Abstand zu Verkehrsanlagen
Zum Beispiel: "Vom Bohrmittelpunkt zum Flughafen: ca. xxx m (Flughäfen, Bahnhöfe, etc.)"
Abstand zu sonstigen Einrichtungen/ Anlagen
Zum Beispiel: "Richtfunktrassen, Fremdleitungen, Ver- und Entsorgungsleitungen, etc"
Wurden raumordnerische Belange abgeprüft? z.B. bei bereits geplanten Windkraftanlagen, Mastanlagen. Hier wird vom Antragsteller beim Landkreis gefragt ob andere raumordnerische Planungen vorliegen.
Schutzgebiete, Lage und Abstände zur Lokation
Liegt die Lokation in einem Schutzgebiet? Angabe von Abständen zu nächsten Schutzgebieten angeben.
Natur- und Bodendenkmale
Zum Beispiel: "wird rechtzeitig vor Baubeginn mit dem Landkreis XXX abgestimmt"