Verantwortliche Personen
Nennen Sie hier bitte die Namen der betreffenden Personen und laden Sie einen Organisationsplan hoch. Die zum Einsatz kommenden verantwortlichen Personen sind dem LBEG unverzüglich, sofern noch nicht geschehen, Namhaft zu machen ( § 60 BBergG). Aktualisierungen der Namhaftmachungen sind unter "Mein BergPass/ Firmendaten" zu hinterlegen.
Die Behörde prüft gemäß §59 (1) BBergG auf Zuverlässigkeit, Fachkunde und körperliche Eignung.
Bitte geben Sie hier genau an, welche verantwortliche Personen der Kontraktoren für welchen Verantwortungsbereich zuständig ist (gem. BBergG §58-62).Drittes Kapitel: Verantwortliche Personen