BergPass Verfahren
Nachrichten zu einem Antrag

Das formale in Kenntnis setzen der Behörde über Änderungen des Betriebsplanes welche keine Verwaltungsakt bedürfen, kann mit der Nachrichtenfunktion im BergPass erfolgen.  BBergG §52 Abs. 4

- Anzeigen sind Änderungen zum bestehenden Betriebsplan, die keine eigener Zulassungen bedürfen.  Seitens des LBEG wird geprüft, ob dennoch eine Genehmigungspflicht hinsichtlich der angezeigten Änderunge vorliegt.

- Information zur Erfüllung von Nebenbestimmungen aus der Zulassung kann über die Nachrichtenfunktion erfolgen.

Beispiel:

Wenn sich das Bohrverfahren ändert muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Wenn die Bohranlage sich ändert, genügt eine Nachricht.

 

Hier geht´s zur Funktionsbeschreibung:

Nachricht zum Antrag

 

 

Namhaftmachung der Verantwortlichen Personen gem. BBergG §60 Abs.2

 

Das LBEG legt die Vorgehensweise wie folgt fest:

  1. das Hochladen der Liste der verantwortlichen Personen über BergPass entspricht der Namhaftmachung und ersetzt den Prozess der Namhaftmachung per Post.
  2. Das LBEG verlangt in dieser Liste nur die verantwortlichen Personen der eigenen Firma. Subunternehmen sollen hier nicht aufgenommen werden.
  3. Dieser Prozess entspricht den Anforderungen des BBergG §60, Abs.2
  4. Mit der regelmäßigen, unverzüglichen - in diesem Fall mindestens zweiwöchentlichen -  Aktualisierungen dieser Liste ist der gesetzlich geforderten Namhaftmachung gemäß §60BBergG genüge getan.
  5. die Namhaftmachung ist ohne Unterschrift gültig
  6. die Liste soll im Format Excel abgegeben werden
  7. die Liste soll die verantwortlichen Personen des gesamten Unternehmens enthalten. Es soll KEINE Liste für Teile des Unternehmens abgelegt werden.
  8. Die Liste soll alle Betriebe beinhalten. Diese Betriebe sollen innerhalb des einen Excel Dokumentes als Tabellen (Excel Bezeichnung) innnerhalb der einen Datei getrennt werden.
  9. Die Personen müssen eindeutig identifizierbar sein. Optional kann hierfür das Geburtsdatum verwendet werden.
  10. Die Liste muss diese Informationen/Spalten enthalten:

Name

Vorname

Stellung im Betrieb (Funktion z.B. Schichtführer, Fördermeister, Betriebsleiter, Reviersteiger)

Aufgaben/Befugnisse/Einsatzgebiet

Vorbildung

Geburtsdatum (optional,siehe Punkt 9 oben)

 

 

 

Hier geht´s zur Funktionsbeschreibung:

Firmendaten aktualisieren: Logo, Handelsregisterauszug, Verantwortliche Personen und weiteres

Gutachter und Beauftragte Personen

Das LBEG erwartet hier eine Liste im Format xls oder pdf mit mindestens diesen Spalten:

  • Name
  • Vorname
  • Art der Beauftragung
  • Rechtsgrundlage
Organigramm
Unterschriftenregelung zum Einreichen des Antrags über BergPass

Grundsatz: Um einen Antrag einzureichen, muss dieser qualifiziert unterschrieben werden. 

  • Der Unterzeichner muss dem LBEG im Vorfeld schriftlich namhaft gemacht sein. Die Namhaftmachung kann über BergPass erfolgen.
  • Der Unterzeichner muss nicht inhaltlich verantwortlich für den Betriebsplan sein, jedoch für die Unterzeichnung bestellt.
  • Unterschriften die parallel im Unternehmen geleistet werden, müssen dem LBEG nicht (bzw. nur auf Anfrage)zusätzlich vorgelegt werden.
  • Die zur Übermittlung  autorisierte Person darf das Unterschriftenblatt  digital unterschreiben.
  • Die zur Übermittlung  autorisierte Person darf das Unterschriftenblatt  nicht analog unterschreiben.
  • Das Unterschriftenblatt kann auch für die unternehmensinterne Abwicklung genutzt werden.

Damit ergeben sich zum Einreichen der Unterschriften zwei mögliche Wege:

Digital:

1. Die Unterschrift wird durch eine namhaftgemachten Person digital mit einer Signaturkarte qualifiziert im BergPass unterschrieben.

Analog

2. Die Unterschrift wird durch eine namhaftgemachte Person unterschrieben