Verordnungen sind "Gesetze im materiellen Sinn". Sie regeln häufig Details technischer Art oder solcher des Verwaltungsvollzugs.
So wird z.B. das Bundes-Immissionsschutzgesetz durch verschiedene Bundesimmissionsschutzverordnungen unterstützt.
Eine Verordnung regelt einen Sachverhalt wie ein Gesetz. Im Unterschied zum Gesetz wird die Rechtsverordnung nicht vom Gesetzgeber, sondern von der Öffentlichen Verwaltung erlassen. Die Verwaltung muss dazu ausdrücklich und konkret durch ein Gesetz legitimiert werden. Die Rechtsverordnung muss einen Hinweis auf ihre gesetzliche Grundlage enthalten.
Eine Auswahl von Vorschriften, Mitteilungen und Listen, die für die unter Aufsicht des LBEG stehenden Betriebe von Bedeutung sind, finden Sie hier:
Die amtliche Fassung einer Rechtsverordnung enthält nach geltendem Recht nur die Papierausgabe des Bundesgesetzblattes, das vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz herausgegeben wird und über die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, bezogen werden kann.
Die Bundes- bzw. Landesregierung stellt auf folgenden Webseiten nahezu das gesamte aktuelle Bundes- und Landesrecht kostenlos zur Verfügung: