Schritt 12: Zeitlicher Rahmen
Historie

Der Beginn des Vorhabens sollte genau eingehalten werden. Änderungen sind anzuzeigen. Angaben zur Dauer sind geplante Zeiten. Abweichungen sind nachträglich anzuzeigen.

Dauer des Vorhabens

Voraussichtlicher Arbeitsbeginn

Angaben zur Dauer des beabsichtigten Vorhabens §52 Abs. 4 BBergG.

Diese Angaben dienen dem LBEG als Information, da die Dauer des Zulassungsverfahrens inklusive einer Beteiligung nicht absehbar ist. In der Regel entspricht diese Dauer einem Zeitrahmen von 3 Monaten.  

Zudem kann es sein, dass sich naturschutzfachliche Einschränkungen ergeben. Möglich sind beispielsweise Bauzeitenbeschränkungen, bedingt durch Brut- und Setzzeiten von schützenswerten Arten.