Ein Bohrloch ist durch seinen Anfangs- und Endpunkt definiert. Der Zielpunkt ist der auf die Erdoberfläche projezierte Endpunkt der Bohrung oder der Endpunkt als Koordinate im Raum unter der Erdoberfläche.
Die Zulassungsvoraussetzungen für den Betriebsplan setzen sich folgendermaßen zusammen:
Im Einvernehmen mit den Unteren Wasserbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte sind im Falle eines wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens vom LBEG weitere Belange zu prüfen, sofern ein Betriebsplan eine wasererchtliche Benutzung vorsieht:
oder
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) ist als Bergbehörde zuständig für die Länder
Weiterhin bestehen Zuständigkeiten für die Küstengewässer sowie die „Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ)" Deutschlands in der Nordsee sowie die AWZ in der Ostsee vor der Küste Schleswig-Holsteins.