Schritt 5: Lageriss
Lageriss

Lageriss

Für die Anfertigung des Lagerisses ist §§ 1 – 8 und Anlage zu §1 UnterlagenBergV in Verbindung mit § 4 (7)  und § 11 (1) Nr. 1  BBergG zwingend einzuhalten.

§ 4 (7) BBergG
Feld einer Erlaubnis, Bewilligung oder eines Bergwerkseigentums ist ein Ausschnitt aus dem Erdkörper, der von geraden Linien an der Oberfläche und von lotrechten Ebenen nach der Tiefe begrenzt wird, soweit nicht die Grenzen des Geltungsbereichs dieses Gesetzes einen anderen Verlauf erfordern.

§ 11 (1) Nr. 1 BBergG
Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn der Antragsteller die Bodenschätze, die aufgesucht werden sollen, nicht genau bezeichnet

Im Lageriss geben Sie die Stellen der entdeckten Bodenschätze mit Lage und Tiefe genau an.
Senden Sie zwei Ausfertigungen des Lagerisses an die zuständige Behörde oder fügen diese dem Antrag hinzu. Es ist notwendig, die Ausfertigungen in Papierform zu versenden, da der Lageriss gesiegelt wird.
Wenn Sie die beiden Ausfertigungen unabhängig vom Antrag senden, dann geben Sie im Anschreiben das Aktenzeichen als Bezug an. 

Für Hilfe zur Anfertigung einer anforderungsgerechten Karte, wenden Sie sich an Ihre zuständige Bergbehörde.

Vorab können Sie schon Werte, die den Lageriss definieren und beschreiben in das Feld eintragen.

Lageriss

Fundstelle(n)

Um die Fundstelle richtig zu definieren, geben Sie die Koordinaten der Fundstelle, ausgehend von den Festpunkten der Landesvermessung sowie die Geländehöhe, die Sie aus einer amtlichen Karte, deren Maßstab nicht kleiner ist als 1:25.000, entnommen haben an.
Stellen Sie des Weiteren Abweichungen zwischen Fundstellen und Bohrungsansatzpunkten in Lagerissen und auch gesondert die Lage der Fundstellen dar. Der Maßstab darf nicht kleiner als 1:5.000 sein.
Bei übertägigen Fundstellen geben Sie die nächstgelegenen Tagesgegenstände (feste und unbewegliche Objekte bspw. eine Kirche) und bei untertägigen Fundstellen die nächstgelegenen Grubenbaue an.
Liegen Fundstellen nicht an der Tagesoberfläche, fertigen Sie von der Lage einen Schnitt an.

Lageriss

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