Angaben zur Wiedernutzbarmachung der Oberfläche
Wie soll die durch das Vorhaben in Anspruch genommene Fläche nach Ende der bergbaulichen Tätigkeit wieder nutzbar gemacht werden (Folgenutzung)? Dies kann zum Beispiel durch getrennte Lagerung von kulturfähigen Bodenschichten erfolgen. Hier reichen allgemeine Angaben, sofern es sich nicht um einen Abschlussbetriebsplan handelt.