Schritt 6: Lagerstättenschutz
Lagerstättenschutz

Lagerstättenschutz

Wirkt sich das Vorhaben auf eine bekannte Lagerstätte, deren Schutz wegen der Bedeutung für die Volkswirtschaft im öffentlichen Interesse liegt, aus? Wird durch das Vorhaben der Abbau dieser Lagerstätte erschwert oder unmöglich gemacht? Dann sind hier Angaben über die betroffene(n) Lagerstätte(n) zu machen. Wie wird sichergestellt, dass durch das Vorhaben die Lagerstätte möglichst vollständig, sparsam und schonend abgebaut wird? Diese Angabe ist zum Beispiel bei Besucherbergwerken und -höhlen nicht erforderlich.