Schritt 18: Betriebschronik
Beschreibung

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Die Betriebschronik (nur für Gewinnungsbetriebe) stellt lediglich eine Information für die Behörde über gegenwärtige oder vergangene Tatsachen dar. Sie ist nicht gedacht als Informationsquelle für einen möglichen Nachnutzer des ehemaligen Betriebes.
Die Betriebschronik ist keine Zulassungs-Voraussetzung. Die Nichtbeifügung stellt aber nach §145 Abs. 1. Nr. 7 BBergG eine Ordnungswidrigkeit dar.

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Kommentare/Hinweise

Falls es sich um einen Abschlussbetriebsplan für ein Teilstück eines Betriebes handelt, so muss die Betriebschronik nicht ausführlich oder gar nicht beschrieben werden. Allerdings sollte ein Kommentar eingefügt werden, mit dem auf einen zukünftigen Abschlussbetriebsplan samt vollständiger Betriebschronik hingewiesen wird. Die Betriebschronik sollte als pdf. hochgeladen werden