Schritt 6: Schutz der Oberfläche
Schutz der Oberfläche

Anmerkungen zum Schutz der Oberfläche

Hat das Vorhaben Auswirkungen auf die nachstehenden schützenswerten Objekte?
Hier werden folgende Informationen benötigt:
Angaben über den Abstand zu öffentlichen Verkehrsanlagen, dies sind Straßen, Schienenverkehr, Schifffahrtsstraßen, öffentlicher Luftverkehr, Fernmeldeanlagen, Sender für Telekommunikation.
Angaben über den Abstand zur nächstgelegenen Bebauung, zur nächstgelegenen Einzelwohnbebauung und zur nächstgelegenen, geschlossenen Wohnbebauung und Angabe der vom Betrieb ausgehenden Emissionen (Lärm, Gasgefahren etc.) mit Angabe der Ausbreitung (Darstellung in Karten). Zeichnerische Darstellung des Einwirkungsbereiches soweit nach Bergverordnung über Einwirkungsbereiche erforderlich. Wenn ein anderer Einwirkungsbereich vom Unternehmer ermittelt wurde, ist das Datum der Anzeige bei der zuständigen Behörde anzugeben. Wurde von der Behörde aufgrund von makroseismischen Ereignissen ein Einwirkungsbereich festgelegt, ist das Datum und das Aktenzeichen der Bekanntgabe anzugeben.