Unterschriften vom Betriebsrat sind immer dann erforderlich, wenn die Arbeitssicherheit betroffen ist.
Hier kann die Unterschriftenliste mit der Bestätigung des Betriebsrates zur Kenntnisnahme oder Zustimmung des Betriebsplanes hochgeladen werden, ist aber nicht verpflichtend.
An dieser Stelle reicht es aus wenn in Freitext bestätigt wird, das der vorliegende Antrag zur Kenntnis genommen oder zugestimmt wurde. Das unterschriebene Original verbleibt beim Antragsteller und wird bei Bedarf durch das LBEG angefordert.
Der Antragsteller erklärt im Antragstext, dass der vorliegende Antrag vom Betriebsrat (unter der Angabe des Datum und der Personen) zur Kenntnis genommen oder zugestimmt wurde.