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Dienstanweisung

Das Wort Dienstanweisung, abgekürzt DA, wird verwendet, wenn es um einen verbindlichen Arbeitsauftrag an einzelne Personen oder eine Personengruppe (zum Beispiel Angehörige des Nachtdienstes) geht. Zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer muss es ein Dienstverhältnis geben, welches den Handlungsraum und die mit der Ausführung der Dienstanweisung verbundene Ressourcenallokation eindeutig regelt (wer macht wo und wann was). Eine Dienstanweisung gilt, ähnlich wie eine Verwaltungsvorschrift, stets nur im Innenverhältnis eines Unternehmens oder einer Behörde, d.h. sie begründet keine Rechte oder Pflichten für Personen außerhalb der Firma oder Behörde, in der sie gilt. Allgemein versteht man unter einer Anweisung eine verbindliche mündliche oder schriftliche oder digitale Äußerung der übergeordneten Dienststelle, wie sich jemand konkret verhalten oder ein Vorgang ablaufen soll. Sie kann sich auf den Einzelfall oder eine generelle Regelung beziehen. Im Militär ist das Äquivalent zur Dienstanweisung der Befehl. Im Arbeitsverhältnis wird entweder von Arbeitsauftrag oder Dienstanweisung gesprochen. Das Recht, Dienstanweisungen zu geben, leitet sich aus dem Direktionsrecht des Arbeitgebers her.

Die Schriftform ist für die Verbindlichkeit nicht erforderlich.

Eine Nichterfüllung der Dienstanweisung gilt als Arbeitsverweigerung. Diese stellt in der Regel eine Verletzung der Arbeitspflicht dar, wenn sie nicht beispielsweise wegen Überlastung oder Missbrauchs des Direktionsrechts gerechtfertigt ist.

 

[Quelle: Wikipedia]

Dienstvereinbarung

Eine Dienstvereinbarung ist ein Vertrag, der im öffentlichen Dienst zwischen der Dienststellenleitung und dem Personalrat, also der Vertretung der Beschäftigten in der jeweiligen Dienststelle, abgeschlossen werden kann.

Dienstvereinbarungen erzeugen für die Dienststelle und die betroffenen Beschäftigten unmittelbare und ggf. einklagbare Rechte und Pflichten.

Dienstvereinbarungen kommen durch übereinstimmende Beschlüsse von Dienststellenleitung und Personalrat zustande. Auf Seiten des Personalrats ist dabei immer ein wirksamer Beschluss des gesamten Gremiums erforderlich. Die Zustimmung etwa nur des Vorsitzenden genügt nicht. Um wirksam zu sein, müssen Dienstvereinbarungen schriftlich niedergelegt und vom Dienststellenleiter und dem/der Personalratsvorsitzenden auf einer Urkunde unterzeichnet werden. Sie sind dienststellenüblich bekanntzumachen (z.B. in amtlichen Bekanntmachungsblättern und im betrieblichen Intranet).

 

[Quelle: Wikipedia]

Dienstvorschrift

Dienstvorschriften sind Regelungen zur Organisation und Durchführung bestimmter Dienste. Sie konkretisieren meist allgemeine Rechtsnormen durch Auslegung unter Einbeziehung der Rechtsprechung.

[Quelle: Wikipedia]

Diffusion

Unter Diffusion ist ein zeitabhängiger Konzentrationsausgleich aufgrund der Brownschen Molekularbewegung zu verstehen. Zwischen zwei in Verbindung stehenden Systemen mit unterschiedlichen Stoffkonzentrationen gleichen sich diese Konzentrationsunterschiede über einen bestimmten Zeitraum aus.