Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt

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 Was ist anders?

  • Die mobile Signatur via Smartphone und Tablet wird möglich
  • es gibt elektronische Siegel,  Behördensiegel und den Firmenstempel
  •  eIDAS-Dienste reduzieren Kosten, erhöhen die Prozesseffizienz und steigern die Kundenzufriedenheit

 

 

Die eIDAS Verordnung ermöglicht das fernausgelöste Erstellen von fortgeschrittenen und qualifizierten Signaturen = z.B. Serverbasierte Erstellung von QES als Vertrauensdienst. Die Identität und Authentisierung wird durch das Auslesen des nPA (neuer Personalausweis) über die NFC Funktion von z.B. einem Smartphone erreicht.