Schritt 12: Verantwortliche Personen
Verantwortliche Personen des Unternehmens

Geschäftsleitung/Betriebsführung/Bergwerkseigentümer/Gesellschafter

Die bestellten Personen müssen die benötigte Fachkunde besitzen. Ein Nachweis (Hochschulzeugnis, Meisterbrief o.ä.) muss dem LBEG nicht vorgelegt werden. Es ist ausreichend, wenn ein entsprechender Nachweis vorhanden ist.

Als Anhang kann hier ein Organigramm beigefügt werden.

Verantwortliche Personen der Dienstleister

Verantwortliche Personen

Nennen Sie hier bitte die Namen der betreffenden Personen und laden Sie einen Organisationsplan hoch. Die zum Einsatz kommenden verantwortlichen Personen sind dem LBEG unverzüglich, sofern noch nicht geschehen, Namhaft zu machen ( § 60 BBergG). Aktualisierungen der Namhaftmachungen sind unter "Mein BergPass/ Firmendaten" zu hinterlegen.

  • Beschreibung des Aufgaben- und Verantwortungsbereiches: In der Bestellung sind die Aufgaben und Befugnisse genau zu beschreiben; die Befugnisse müssen den Aufgaben entsprechen.

Die Behörde prüft gemäß §59 (1) BBergG auf Zuverlässigkeit, Fachkunde und körperliche Eignung.

Abgrenzung der Verantwortlichkeiten

Bitte geben Sie hier genau an, welche verantwortliche Personen der Kontraktoren für welchen Verantwortungsbereich zuständig ist (gem. BBergG §58-62).Drittes Kapitel: Verantwortliche Personen