Schritt 20: Hinweise zur Zulassungsvoraussetzungen
Dieser Betriebsplan wird nach Maßgabe von §54 Bundesberggesetz (BBergG) zur Zulassung eingereicht.
Wesentliche Änderungen des angezeigten Abbauplanes werden der zuständigen Behörde unverzüglich angezeigt (§50 BBergG).
Unvorhergesehene Ereignisse (z.B. eine Gefahr für Mensch oder Umwelt), die zu Abweichungen des zugelassenen Betriebsplans führen, werden dem LBEG unverzüglich mitgeteilt (§57 BBergG).
Die im Antrag beschriebenen Maßnahmen stehen im Einklang mit sämtlichen bergrechtlichen Anforderungen und sonstigen einschlägigen gesetzlichen Regelungen. Insbesondere bestehen keine Zulassungshindernisse nach §55 BBergG.