Schritt 20: Hinweise zur Zulassungsvoraussetzungen
  • Dieser Betriebsplan wird nach Maßgabe von §54 Bundesberggesetz (BBergG) zur Zulassung eingereicht.
  • Wesentliche Änderungen des angezeigten Abbauplanes werden der zuständigen Behörde unverzüglich angezeigt (§50 BBergG).
  • Unvorhergesehene Ereignisse (z.B. eine Gefahr für Mensch oder Umwelt), die zu Abweichungen des zugelassenen Betriebsplans führen, werden dem LBEG unverzüglich mitgeteilt (§57 BBergG).
  • Die im Antrag beschriebenen Maßnahmen stehen im Einklang mit sämtlichen bergrechtlichen Anforderungen und sonstigen einschlägigen gesetzlichen Regelungen. Insbesondere bestehen keine Zulassungshindernisse nach §55 BBergG.