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Permeation

Permeation (lateinisch permeare = durchdringen, durchlaufen, durchwandern) bezeichnet einen Vorgang, bei dem ein Stoff (Permeat) einen Festkörper durchdringt oder durchwandert. Hervorgerufen wird dieser Vorgang durch ein Konzentrations- und/oder Druckgefälle.

Teilschritte

1. Sorption (Anhaften an der Grenzfläche)

2. Diffusion (Wandern durch den Festkörper)

3. Desorption (Entweichen des Permeats aus dem Festkörper)

Planfeststellungsverfahren

Planfeststellungsverfahren als Trägerverfahren für die UVP

  • Förmliches Verfahren
  • Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB), der anerkannten Vereinigungen nach Naturschutzrecht und vom Vorhaben Betroffener
  • Öffentlichkeitsbeteiligung mit Bekanntmachung des Vorhabens
  • Termin zur Erörterung von Einwendungen und von Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange
  • Konzentrationswirkung
  • Präklusionswirkung
  • Klagemöglichkeit von Verbänden und privaten Betroffenen

Das Planfeststellungsverfahren ist ein in den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) besonders geregeltes Verwaltungsverfahren. Daneben gelten die Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder. Im Bundesberggesetz ist festgelegt, dass bergbauliche Vorhaben einer Planfeststellung bedürfen, wenn dieses Vorhaben gemäß §57 c BBergG einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf. Welche Vorhaben der Umweltverträglichkeitsprüfung bedürfen ist durch Rechtsvorschriften festgelegt z.B.: UVP-G (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) oder UVP-V Bergbau (Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben).

1. Prüfung der Vollständigkeit der Planunterlagen,

2. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Abgabe von Stellung-nahmen,

3. Öffentliche Auslegung der Planunterlagen und Abgabe von Einwendungen,

4. Erörterung der Stellungnahmen und Einwendungen,

5. Abwägungsprozess und Beschluss-Erstellung.

Den Abschluss des Planfeststellungsverfahrens bildet der sogenannte Planfeststel-lungsbeschluss.