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Natura 2000

Natura 2000 ist die Bezeichnung für das europäische Netz von Schutzgebieten. Dieses Netz wurde nach der Richtlinie 92/43/EWG (Flora Fauna Habitat Richtlinie) errichtet. Es dient dem länderübergreifenden Schutz gefährdeter wildlebender Pflanz- und Tierarten und deren Lebensräume. In die Schutzgebiete werden ebenfalls die nach der Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG) ausgewiesenen Gebiete integriert.

 

Nebenbestimmungen

Nebenbestimmungen sind Zusätze zu Verwaltungsakten, die keine eigene Regelungsaussagen enthalten.

 Nebenbestimmungen können danach unterschieden werden, ob sie

a) eigenständige Regelungen enthalten (im Sonderfall jedoch auch geknüpft an den Verwaltungsakt)

  • Auflage, § 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG

Die Auflage macht die Wirksamkeit der Hauptregelung nicht von der Erfüllung der Auflage abhängig. Die Hauptregelung tritt sofort in Kraft, ohne zuvor die Auflage erfüllt haben zu müssen.

Zum Beispiel: Eine Zulassung zum Bohren (begünstigter Verwaltungsakt) enthält die Auflage (Belastung), das Bohrgelände innerhalb von 6 Monaten mit einem 3 Meter hohen Grünstreifen zu versehen.

Die Auflagen können grundsätzlich eigenständig angefochten werden.

 

b) oder ob sie einenen Teil des Verwaltungsaktes darstellen. Sie berühren die Regelungsaussage des Verwaltungsaktes. Hierzu gehören:

  • Befristung, § 36 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG = Knüpfung des Inhaltes an einen Zeitablauf
  • Bedingung, § 36 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG = die Wirksamkeit wird an ein Ereigniss (die Bedingung) geknüpft

z.B.  Die Bohrung (begünstigter Verwaltungsakt) darf erst beginnen, wenn eine 3 Meter hohe Schallschutzmauer (Bedingung) errichtet ist.

  • Widerrufsvorbehalt, § 36 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG

 

§ 36 Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt

 

 

 

Siehe auch  VwVfG Heft 17/2013 1129 

NIBIS

Informationen über die Flächennutzung und den Untergrund sind von großer Bedeutung für die Wirtschaft, den Umweltschutz und die Verwaltung. Deshalb ist die Bereitstellung von Daten und Auswertungen für die Bearbeitung von bergbaulichen und geowissenschaftlichen Fragestellungen eine der Kernaufgaben des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie.

Für Niedersachsen ist es gesetzlich vorgeschrieben, hierfür ein digitales Informationssystem zu führen. Dies ist das Niedersächsische Bodeninformationssystem, kurz NIBIS®.
Entsprechend der Aufgabe des LBEG, Standorte zu erkunden, zu dokumentieren und ihre Leistungsfähigkeit zu erhalten, enthält das NIBIS® alle dafür notwendigen Daten sowie Auswertungs- und Bewertungsmethoden.

 

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