Schritt 9: Weitere Bergbaubetriebe
Schutz anderer Bergbaubetriebe

Anmerkungen zum Schutz anderer Bergbaubetriebe

Bitte machen Sie hier Angaben über:

  • Unternehmen, die in der Nachbarschaft fördern.
  • zulässigerweise geführte Betriebe in der Nachbarschaft

Bitte listen Sie auf, welche Bergbaubetriebe unter Bergaufsicht stehen.

Das können beispielsweise benachbarte Erdöl-Erdgas-Förderbetriebe, Untergrundspeicher, Bergwerke sowie Steine- und Erden-Betriebe sein.

 Weitere Informationen darüber finden Sie:

oder

  • automatisiert über die Koordinateneingabe in „Details zur Bohrung“. Die Betriebe werden dann automatisch angezeigt.