z.B. fakultativer Rahmenbetriebsplan bedeutet, das LBEG kann diesen Betriebsplan verlangen.
fakultativ = kann
Das Gegeteil des fakultativen ist der obligatorische Betriebsplan. Der Obligatorische muss vom LBEG verlangt werden. Das ist z.B. bei Umweltverträglichkeitsprüfungen der Fall.
obligatorisch = muss
Ein (Erlaubnis- oder Bewilligungs-) Feld ist über Tage flächenmäßig begrenzt und erstreckt sich bis in die "ewige Teufe", also theoretisch bis zum Erdmittelpunkt. Ein solches Feld wird von geraden Linien an der Oberfläche und von lotrechten Ebenen nach der Tiefe begrenzt.
siehe auch: BBergG § 4 Absatz 7
Der Inhaber einer Erlaubnis hat für die Aufsuchung zu gewerblichen Zwecken
jährlich eine Feldesabgabe zu entrichten. (siehe: BBergG § 30)
Auf die Feldesabgabe sind die im Erlaubnisfeld – im jeweiligen Jahr für die Aufsuchung gemachten Aufwendungen – anzurechnen.
Bei der Feldesabgabe steht für das Land der Gesetzeszweck (zur Sicherung der Rohstoffversorgung) im Vordergrund, nicht die Einnahme von Geld.
Nach erfolgreicher Aufsuchung des Bodenschatzes wird dieser üblicherweise gewonnen und wirtschaftlich verwertet. Hierfür ist eine Bewilligung erforderlich.
Ab diesem Zeitpunkt besteht für den Bewilligungsinhaber nach BBergG §31 die Verpflichtung zur Zahlung von Förderabgaben.
Der Gesetzgeber hat in BBergG § 32 die jeweilige Landesregierung ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Durchführung der Festsetzung und Erhebung von Feldes- und Förderabgabe näher zu regeln; für Niedersachsen erfolgt dies durch die Niedersächsische Verordnung über Feldes- und Förderabgabe (NFördAVO).
Ein Großteil der Frac-Flüssigkeit wird nach der Frac-Behandlung aus der Bohrung zurückgefördert (sogenannter Flowback) und in sogenannte Versenkbohrungen verpresst. Der Rest verbleibt in den behandelten Gesteinsschichten. Ein Wandern dieser verbleibenden Flüssigkeit in andere Horizonte ist durch die natürlichen Gesteinsbarrieren und die Abdichtung des Bohrloches ausgeschlossen.
Als Förderhorizont wird eine geologische Formation verstanden, welche in sich porös, aber nach oben und ggf. nach den Seiten abgeschlossen ist. In diesen Formationen können sich über lange Zeiträume Bodenschätze (z.B. Erdöl und Erdgas) sammeln. Nachdem solche Formationen ermittelt wurden, können Sie zum Förderhorizont werden (Gewinnungsphase).
Die Förderrate bezeichnet die Menge an Gas bzw. Öl, welche in einem definierten Zeitraum aus einer Bohrung gefördert wird. Angegeben wird diese vorzugsweise in Volumen pro Zeiteinheit (also m³/h, m³/d) oder in Masse pro Zeiteinheit (also t/h oder t/d).
Der Förderzins (auch Förderabgabe genannt) wird erhoben, um die Allgemeinheit an der Nutzung der heimischen Bodenschätze angemessen zu beteiligen.
Unternehmen zahlen die Förderabgabe in dem Bundesland, in dem der Rohstoff lagert (Förderland), und für den geförderen Bodenschatz in einem bestimmten Zeitraum.
Grundsätzlich wird die Förderabgabe auf die Gewinnung von Erdöl, Naturgas,
Schwefel, Sole, Sand, Kies und Erdwärme erhoben.
Bestimmte Bodenschätze können jedoch zeitweise von der Erhebung der Förderabgabe befreit werden.
In der Bundesrepublik Deutschland wird in nennenswertem Umfang nur für die Förderung von Erdöl und Erdgas ein Förderzins gezahlt, der nach Maßgabe der Marktpreise erhoben wird.
siehe auch: Feldes- und Förderabgabe
Hydraulic Fracturing (zu deutsch: Fracking) ist eine Technik, mit der Gesteine behandelt werden, um künstliche Fließwege zu erzeugen. Durch Einpressen einer Frac-Flüssigkeit enstehen Risse im Gestein. Der Begriff kommt aus dem Englischen und bedeutet "aufbrechen".
Weitere Informationen finden sich in unserer Rubrik "Wissenswertes":