Hier soll der Arbeits‐ oder Betriebsmediziner benannt werden, der die Untersuchungen der Mitarbeiter duchführt. Die Anzahl der Mitarbeiter, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der vom Unternehmer erstellte Plan zur Durchführung der Untersuchungen sind ebenfalls anzugeben.
Des Weiteren ist eine allgemeine Beschreibung der Maßnahmen zur Arbeitssicherheit aufzuführen.
Beschreibung
Hier sollen Maßnahmen genannt werden, die für den gesamten Betrieb ausgelegt sind.
Beschreibung
Hier sollen die gesetzlich geforderten Schulungen und Unterweisungen bzw. Prozesse aufgezeigt werden.
Beschreibung
Hier wird eine kurze Beschreibung des Prozesses der Bekanntmachung von Betriebs‐ und Dienstanweisungen erwartet.
Den allgemeinen Umgang mit Gefahrstoffen kurz beschreiben. Wie werden die Mitarbeiter den gesetzlichen Anforderungen gemäß für den Umgang mit Gefahrstoffen geschult/ unterwiesen.
Anhang: Verzeichnis der Betriebs‐ und Gefahrstoffe hochladen.
Beschreibung
Den allgemeinen Umgang mit Gefahrstoffen kurz beschreiben. Wie werden die Mitarbeiter den gesetzlichen Anforderungen gemäß für den Umgang mit Gefahrstoffen geschult/ unterwiesen.
Anhang: Verzeichnis der Betriebs‐ und Gefahrstoffe hochladen
Beschreibung
Aussagen zu Ersthelfern und Erste‐Hilfe‐Einrichtungen im Betrieb. ( KEINE detailierte Auslistung, wo welcher Erste‐
Hilfe Koffer steht!! Nur allgemeine Aussagen.)
Beschreibung
Beschreibung der Maßnahmen zum Gasschutz unter Verweis auf die Vorgaben gemäß BVOT. (ggf. das Aktenzeichen des Gasschutzplanes zitieren.)
Gemäß §11 ABBergV hat der Unternehmer einen Gasschutzplan aufzustellen, auf dem neuesten Stand zu halten und im Betrieb verfügbar zu halten. (Anhang 1 ABBergV)
Beschreibung
Allgemeine Beschreibung der Maßnahmen zum Brand‐ und Explosionsschutz. (ggf. Aktenzeichen des Brandschutzplanes zitieren.) Anmerkungen zu u.U. vorhandenen Löschhilfe-Vereinbarungen mit örtlichen/öffentlichen Feuerwehren.
Bei besonderen Betriebsteilen/‐ Lokationen kann einer detailliertere Beschreibung der Vorkehrungen für Brand‐ und Explosionsschutz sinnvoll sein.
Gemäß §11 ABBergV hat der Unternehmer einen Brandschutzplan aufzustellen, auf dem neuesten Stand zu halten und im Betrieb verfügbar zu halten. (Anhang 1 ABBergV)
Beschreibung
Gemäß §11 ABBergV hat der Unternehmer einen Notfallplan für vorhersehbare Ereignisse aufzustellen, auf dem neuesten Stand zu halten und im Betrieb verfügbar zu halten.