Es werden allgemeine Aussagen über die im Betrieb angewandten Prozesse zum Umweltschutz erwartet.
Es sollen Erläuterungen grundsätzlicher betrieblicher Maßnahmen gegeben und nicht projektbezogene Maßnahmen gegeben werden!.
Beschreibung von Anlagen gem. BImSchG sowie von Maßnahmen zum Immissionsschutz (Lärmschutz, Vermeidung von Emissionen etc).
Es sollen Erläuterungen grundsätzlicher betrieblicher Maßnahmen (z.B. Oberflächenentwässerung) gegeben und nicht projektbezogene Maßnahmen beschrieben werden!
Es wird eine Beschreibung der Maßnahmen zum Gewässerschutz OHNE AwSV‐Anlagen erwartet.
Verweise auf mögliche Anhänge z.B.: Liste der wasserrechtlichen Erlaubnisse, Wasserschutzgebiete im Fördergebiet
Ein Verweis auf andere Kapitel, in denen Gewässerschutzthemen ( z.B. Kapitel Abwasser etc.) aufgegriffen werden, ist erwünscht.
AwSV‐Anlagen werden unter dem Kapitel "Aufbereitungsanlagen" Unterkapitel: "Lagern, Behandeln und Verwenden von wassergefährdenden Stoffe" behandelt.