gem. § 62 Abs. 8 BVOT ist eine Genehmigung erforderlich. Kommt die Personalbeförderung mit Hebezeugung nicht vor, ist ebenso eine Fehlmeldung erforderlich.
Auflistung der Geräte als Anhang. Hinweise auf einschlägige Unfallvorschriften ggfs. sinnvoll.