Nutzerorientierung
Nutzerorientierung

Die Qualität des E-Government-Angebots orientiert sich am Nutzen für Bürgerinnen und Bürger, sowie für Unternehmen und Verwaltung.

Ziel 1: Der Zugang wird allen potenziellen Nutzern eines Dienstes ermöglicht

Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen kennen die E-Government-Dienste, haben Zugang zu diesen und können Partizipationsmöglichkeiten nutzen.

Um einen breiten Zugang zum E-Government zu erreichen, sind folgende Handlungsfelder zu besetzen:

  • Optimierung des Angebots von orts- und zeitunabhängigen Services auch für einen mobilen Zugang
  • Bekanntmachung der Angebote
  • Medienkompetenz der Bürgerinnen und Bürger.

Ziel 2: Der Zugang ist barrierefrei, die Bedienung nutzerfreundlich

Allein durch die Bereitstellung von Online-Diensten leisten Bund, Länder und Kommunen bereits einen wichtigen Beitrag zur Barrierefreiheit. Darüber hinaus gestalten sie ihre elektronischen Verwaltungsdienstleistungen nutzerfreundlich und so weit wie möglich barrierefrei.

Sie vereinbaren allgemeine Grundsätze, die es ermöglichen, die elektronischen Bürger- und Unternehmensservices von Bund, Ländern und Kommunen weiter auszubauen und miteinander so zu vernetzen, dass ganzheitliche und möglichst barrierefreie Dienstleistungen angeboten werden können.

Ziel 3: Die Nutzer haben einfachen und sicheren Zugang zur Verwaltung

Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können einfach, sicher und auf verschiedenen Wegen (Multikanal) mit der Verwaltung kommunizieren.

Beispiele für Bund, Länder und Kommunen sind:

  • der einheitliche Ansprechpartner nach dem Modell der EU-Dienstleistungsrichtlinie
  • die einheitliche Behördennummer 115
  • die Bereitstellung von elektronischen Bürger- und Unternehmenskonten zur einheitlichen und sicheren Identifizierung der jeweiligen Bürgerinnen und Bürgern oder Unternehmen, die für alle Dienstleistungen von Bund, Ländern und Kommunen genutzt werden können*
  • die Überprüfung der Formanforderungen beim Zugang zur Verwaltung und - wo möglich - Schaffung niedrigschwelliger Zugänge.

* Hierbei ist die vom IT-Planungsrat beschlossene "Handreichung mit Empfehlungen für die Zuordnung von Vertrauensniveaus in der Kommunikation zwischen Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern bzw. der Wirtschaft" zu berücksichtigen.

Ziel 4: Verwaltungsangelegenheiten lassen sich über das Internet abschließend elektronisch erledigen

Verwaltungsangelegenheiten können orts- und zeitunabhängig erledigt werden. Hierzu streben Bund, Länder und Kommunen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten an, elektronische und papiergebundene Kommunikation rechtlich gleichzustellen undSchriftformerfordernisse und Formvorschriften abzubauen.

Weitere Handlungsfelder sind:

  • eine weit möglichst gemeinsame elektronische Umsetzung von Verwaltungsabläufen durch Bund, Länder und Kommunen
  • eine medienbruchfreie Vernetzung durch standardisierte offene Schnittstellen und Infrastrukturdienste
  • der sichere elektronische Austausch von Daten und die sichere Identifizierung der Anbieter und der Nutzer unter Beachtung des Datenschutzes
  • Bund und Länder schaffen für geeignete Verfahren, die sich an Unternehmen oder die Verwaltung selbst richten, die rechtlichen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen, um eine ausschließlich elektronische Bereitstellung zu ermöglichen. Soweit die Entwicklung der Gesellschaft es zulässt, wird dies auch für Verfahren angestrebt, die sich an Bürgerinnen und Bürger richten (z. B. im Hochschulbereich).

Ziel 5: Die Verwaltung verfügt über Kompetenz im E-Government

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung sind auf die Herausforderungen und Aufgaben im E-Government vorbereitet und dafür ausgebildet.

Handlungsfelder sind:

  • der intensive Erfahrungsaustausch zwischen Bund, Länder und Kommunen, koordiniert vom IT-Planungsrat
  • der Ausbau von Aus- und Fortbildungsangeboten in den einzelnen Feldern des E-Government unter Mitwirkung von Forschungs- und Bildungseinrichtungen
  • Gewinnung und Bindung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit hoher E-Government-Kompetenz
  • die Förderung der Veränderungsbereitschaft bei den Beschäftigten im Umgang mit organisatorischen und technischen Neuerungen
  • gezielte Informationen zu Möglichkeiten und Nutzen des E-Governments innerhalb der Verwaltung.