Die Qualität des E-Government-Angebots orientiert sich am Nutzen für Bürgerinnen und Bürger, sowie für Unternehmen und Verwaltung.
Ziel 1: Der Zugang wird allen potenziellen Nutzern eines Dienstes ermöglicht
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen kennen die E-Government-Dienste, haben Zugang zu diesen und können Partizipationsmöglichkeiten nutzen.
Um einen breiten Zugang zum E-Government zu erreichen, sind folgende Handlungsfelder zu besetzen:
Ziel 2: Der Zugang ist barrierefrei, die Bedienung nutzerfreundlich
Allein durch die Bereitstellung von Online-Diensten leisten Bund, Länder und Kommunen bereits einen wichtigen Beitrag zur Barrierefreiheit. Darüber hinaus gestalten sie ihre elektronischen Verwaltungsdienstleistungen nutzerfreundlich und so weit wie möglich barrierefrei.
Sie vereinbaren allgemeine Grundsätze, die es ermöglichen, die elektronischen Bürger- und Unternehmensservices von Bund, Ländern und Kommunen weiter auszubauen und miteinander so zu vernetzen, dass ganzheitliche und möglichst barrierefreie Dienstleistungen angeboten werden können.
Ziel 3: Die Nutzer haben einfachen und sicheren Zugang zur Verwaltung
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können einfach, sicher und auf verschiedenen Wegen (Multikanal) mit der Verwaltung kommunizieren.
Beispiele für Bund, Länder und Kommunen sind:
* Hierbei ist die vom IT-Planungsrat beschlossene "Handreichung mit Empfehlungen für die Zuordnung von Vertrauensniveaus in der Kommunikation zwischen Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern bzw. der Wirtschaft" zu berücksichtigen.
Ziel 4: Verwaltungsangelegenheiten lassen sich über das Internet abschließend elektronisch erledigen
Verwaltungsangelegenheiten können orts- und zeitunabhängig erledigt werden. Hierzu streben Bund, Länder und Kommunen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten an, elektronische und papiergebundene Kommunikation rechtlich gleichzustellen undSchriftformerfordernisse und Formvorschriften abzubauen.
Weitere Handlungsfelder sind:
Ziel 5: Die Verwaltung verfügt über Kompetenz im E-Government
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung sind auf die Herausforderungen und Aufgaben im E-Government vorbereitet und dafür ausgebildet.
Handlungsfelder sind: