Nr. | AZ | Verfügung vom: | PDF & Anlagen |
4.42 |
10.3 - 09/01 - BIII d 1.3 - XVIII
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02.01.02 |
Unfall beim Einbau von Bohrgestänge
Auf einer Bohranlage im Bezirk ereignete sich ein Unfall beim Einbau des Bohrgestänges
vom Rohrlager in das Bohrloch. Dabei wurde ein Bohrarbeiter verletzt.
Der Unfall ereignete sich beim Hochziehen einer Bohrstange mit einer Luftwinde.
Das untere Ende der Bohrstange wurde hierbei durch das Windenseil schleifend
auf dem Boden der Arbeitsbühne bis zum Mausloch bewegt. Dabei wurde die
Stange mit den Händen vom Verunfallten geführt.
Gleichzeitig wurde der Top Drive in Richtung Arbeitsbühne gefahren. Hierbei verhakte
sich das obere Ende der Bohrstange mit dem abwärtsfahrenden Top Drive.
Die hierdurch unter Spannung geratene Bohrstange schlug seitlich weg und traf
den Verunfallten.
Zur Vermeidung ähnlicher Unfälle ist folgendes zu beachten:
Ein gleichzeitiges Abwärtsfahren des Top Drives und Einziehen von Bohrgestänge
mittels Luftwinde ist zu unterlassen.
Bohrgestänge ist beim Einführen in das Mausloch grundsätzlich, wie auch
bei Verrohrungsarbeiten üblich, mit einem Seil zu führen.
Die Betriebsanweisungen für den Einbau von Bohrgestänge sind entsprechend
zu überprüfen und ggf. zu ergänzen.
Es ist sicherzustellen, dass alle Beschäftigten, insbesondere auch Leiharbeitnehmer,
ausreichend unterwiesen sind.
Der W.E.G hat Abschrift dieser Rundverfügung erhalten.
In Vertretung
gez. Hammerschmidt