Abschlussbetriebsplan

Um einen Bergbaubetrieb einzustellen, wird ein Abschlussbetriebsplan aufgestellt.

Inhalt

  • genaue Darstellung der technischen Durchführung und Dauer der beabsichtigten Betriebseinstellung
  • Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen
    (nachBBergG § 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 bis 13 und Absatz 2)
  • in anderen als den in Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 genannten Fällen auch Angaben über eine Beseitigung der betrieblichen Anlagen und Einrichtungen oder über deren anderweitige Verwendung
Genehmigung – und nun?

Mit Zulassung des Betriebsplans verpflichtet sich das Unternehmen

  • zur antragsgemäßen Durchführung des Vorhabens,
  • jegliche Änderungen zum genehmigten Betriebsplan dem LBEG unverzüglich anzuzeigen (z.B. Terminverzögerungen).

Unternehmerverantwortung

Für die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen sowie der Nebenbestimmungen ist der Unternehmer verantwortlich. Der Unternehmer kann bestimmte Pflichten und Befugnisse (§ 62 BBergG) auf verantwortliche Personen (§ 58 BBergG) übertragen.