Schritt 12: Zeitlicher Rahmen
Zeitrahmen des Bohrplatzbaus

Beginn und Fertigstellung (voraussichtlich)

Der Beginn des Bohrplatzbaus sollte genau eingehalten werden. Änderungen sind anzuzeigen. Angaben zur Dauer sind geplante Zeiten. Abweichungen sind nachträglich anzuzeigen.

Ist der Bohrplatz bereits vorhanden, setzen Sie bitte das Häckchen in die Checkbox und laden Sie die Beschreibung des Bohrplatzes als Anhang hoch.

Zeitrahmen der Bohrung

Geplanter Beginn und voraussichtliche Dauer

Angaben zur Dauer des beabsichtigten Vorhabens §52 Abs. 4 BBergG.

Diese Angaben dienen dem LBEG als Information, da die Dauer des Zulassungsverfahrens inklusive einer Beteiligung nicht absehbar ist. In der Regel entspricht diese Dauer einem Zeitrahmen von 3 Monaten.  

Zudem kann es sein, dass sich naturschutzfachliche Einschränkungen ergeben. Möglich sind beispielsweise Bauzeitenbeschränkungen, bedingt durch Brut- und Setzzeiten von schützenswerten Arten.