Rundverfügungen zu Unfalluntersuchungen, Schadensfälle, Katastropheneinsatz
2. b) 1 Leitlinien des Deutschen Ausschusses für das Grubenrettungswesen für die Aufstellung von Notfallplänen und die Durchführung von Rettungswerken
Nr. AZ Verfügung vom:  PDF & Anhänge

2b1

 11.1 -40/91 - B II e 3.7 - XVI (Nr. 2.b) 1 der Sammlung)

 

27.01.1992

07.11.2017

 R_02-b-01_2017-11-07_Anlage.pdf

R_02-b-01_2017-11-07.pdf

  

 

Leitlinien des Deutschen Ausschusses für das Grubenrettungswesen für die Aufstellung von Notfallplänen und die Durchführung von Rettungswerken

Verfügung vom 27.01.1992 – 11.1 – 40/91 – B II e 3.7 – XVI (Nr. 2. b) 1 der Sammlung)

Die „Leitlinien des Deutschen Ausschusses für das Grubenrettungswesen für die Aufstellung von Notfallplänen und die Durchführung von Rettungswerken" sind als Anlage beigefügt.

Die beigefügten Leitlinien ersetzen die „Empfehlungen des Deutschen Ausschusses für das Grubenrettungswesen für die Vorbereitung und Durchführung von Rettungswerken" aus August 1991, die mit der Bezugsverfügung eingeführt wurden.

Ich bitte die beiliegenden Leitlinien zu berücksichtigen.

Die Bezugsverfügung wird aufgehoben.

gez. Sikorski

2b5 Leitlinien des deutschen Ausschusses für das Grubenrettungswesen für Organisation, Ausstattung und Einsatz von Grubenwehren
Nr. AZ Verfügung vom:  PDF & Anhänge

2b5

 04/05 - BII 3.7 - XXIII

 

07.11.2005

07.11.2017

R_02-b-05_2017-11-07.pdf

R_02-b-05_2017-11-07_Anlage.pdf

 

 

 

Leitlinien des Deutschen Ausschusses für das Grubenrettungswesen für Organisation, Ausstattung und Einsatz von Grubenwehren

 

Verfügung vom 07.11.2005 – 04/05 – B II 3.7 – XXIII (Nr. 2. b) 5 der Sammlung)

Die „Leitlinien des Deutschen Ausschusses für das Grubenrettungswesen für Organisation, Ausstattung und Einsatz von Grubenwehren" Stand Oktober 2014 sind als Anlage beigefügt.

Die beigefügten Leitlinien ersetzen die „Leitlinien des Zentralen Grubenrettungswesens der Bergbau-Berufsgenossenschaft für Organisation, Ausstattung und Einsatz von Grubenwehren" aus Oktober 2005, die mit der Bezugsverfügung eingeführt wurden.

Ich bitte die beiliegenden Leitlinien zu berücksichtigen.

Die Bezugsverfügung wird aufgehoben.

gez. Sikorski

20.2 Bestimmungen für das Gasschutzwesen in Sauergasbetrieben
Nr. AZ Verfügung vom:  PDF & Anhänge
2.2b)7

- 1/90 - B II e 3.3.2 - II -,

- 1/91 III - B II e 3.3.2 - II -

- B II e 3.3.2 - III -

- 6/91 III - B II e 3.3.2 - II

07.08.1990

13.07.1992

13.06.1995

20.12.1991

Anlage

Anlage