Schritt 8: Wiedernutzbarmachung
Wiedernutzbarmachung der Oberfläche

Anmerkungen

Wiedernutzbarmachung ist die ordnungsgemäße Gestaltung der vom Bergbau in Anspruch genommenen Oberfläche unter Beachtung des öffentlichen Interesses, insbesondere der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie der Erholung.

Im Rahmen des Abschlussbetriebsplanes muss die Wiedernutzbarmachung der Oberfläche in der vom einzustellenden Betrieb in Anspruch genommenen Fläche sichergestellt werden. Hier wird eine kurze Beschreibung erwartet, wie die Wiedernutzbarmachung aussehen soll.