Es können Verantwortlichkeiten, Erlaubnisse, Bewilligungen, Pflichten, Befugnisse, Arbeiten und Befugnisse übertragen werden.
Durch die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird festgestellt und in einem Bericht beschrieben, wie sich ein Projekt auf Menschen (einschließlich der menschlichen Gesundheit), Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft sowie Kulturgüter auswirken kann. Zu dem Bericht können die Öffentlichkeit, fachlich betroffene Behörden, aber auch Bürger und Behörden in eventuell betroffenen Nachbarstaaten Stellung nehmen. Die Behörde, die für die Zulassung eines Projektes zuständig ist, hat die Aufgabe, die Informationen und Stellungnahmen zu bewerten und die Ergebnisse der UVP bei ihrer Entscheidung über die Zulassung eines Projektes zu berücksichtigen.
Laut Rundverfügung müssen Unfälle, die unter Bergaufsicht stehen dem LBEG gemeldet werden. Siehe dazu: RV 1.3 Bergbehördliche Unfallstatistik
Die Unfallanzeige ist derzeit noch nicht digital vorhanden. Sie können jedoch das beigefügte PDF-Formular nutzen und an Ihren Sachbearbeiter senden.
BBergG § 4 Absatz 9:
"(9) Untergrundspeicher ist eine Anlage zur unterirdischen behälterlosen Speicherung von Gasen, Flüssigkeiten und festen Stoffen mit Ausnahme von Wasser."