Eine Gastrocknungsanlagen (GTA) entziehen dem Rohgas das Wasser.
Ziel ist es die Gasqualität zu verbessern und Rohrleitungen und Aggregate vor Kondensat und somit auch vorKorrosion zu schützen. Bei der Gastrocknung werden Verfahren wie z.B. die Verdichtung, Kondensation oder Adsorption angewandt.
Als Voraussetzung für eine Betriebsplanzulassung wird im Bundesberggesetz §55 Abs. 1 Nr. 9 eine Bestätigung des Antragsstellers gefordert, dass "gemeinschädliche Einwirkungen" durch die Aufsuchung und Gewinnung nicht zu erwarten sind.
Bestätigt werden soll, dass kein Schaden für das Allgemeinwohl droht, wie beispielsweise eine großräumige Grundwasserabsenkung.
Da es sich hier um einen eher 'historischen' Begriff handelt, der juristisch unterschiedliche Auslegung erfährt, ist eine eindeutige Begriffsklärung an dieser Stelle nicht möglich.
Heutzutage ist die Aussagekraft der ebenfalls geforderten und einzuhaltenden Umweltgesetze (Wasserhaushaltsgesetz, Bundesnaturschutzgesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz) erheblich"feinmaschiger" als ein 'historischer' Begriff.
Zulassungsverfahren nach § 54 Abs. 2 Bundesbergesetz (Beteiligung von Gemeinden als Planungshoheit und Fachbehörden (Landkreisen) in ihrem Aufgabenbereich, ggf. direkt betroffene Private)
Die Genehmigungsaufsicht ist die Kontrollinstanz der in den Genehmigungen schriftlich festgelegten Bedingungen (u.a. Nebenbestimmugnen). Das LBEG prüft mit der Genehmigungsaufsicht die Umsetzung der Inhalte. („Nachverfolgung von Genehmigungen “)
Die Genehmigungsaufsicht endet wenn alle Bedingungen erfüllt sind. Nach Abschluss des Vorhabens ist die Bergaufsicht zuständig.
Aufsichtsprozesse gibt es vor (Genehmigungsaufsicht) - während (Betriebsüberwachung) und nach dem Vorhaben (Bergaufsicht). Aufsichtsbehörde ist das LBEG.
Der Geologische Dienst ist eine zentrale geowissenschaftliche Einrichtung je Bundesland, die sich mit der Untersuchung, dem Schutz und dem Nutzen von Geo-Ressourcen beschäftigt.
Das Spektrum ist vielfältig und reicht von der Erschließung von Rohstoffen (Erdwärme, Kies, Erdgas usw.), der Bewertung von Georisiken (Erdfälle, Erdbebendienst usw.) bis hin zu Grundwasser- und Bodenschutz.
Mehr Informationen auf der jeweiligen Webseite des Bundeslandes. Für Niedersachsen unter: www.lbeg.niedersachsen.de
Mit Gesteinsbarriere werden die Schichten des Deckgebirges (das überlagernde Gebirge) bezeichnet, die oberhalb der Lagerstätte einen dichten Abschluss der Lagerstätte zur Erdoberfläche gewährleisten.
Laut Bundesberggesetz § 4 Absatz 2 versteht man unter Gewinnen das Lösen oder Freisetzen von Bodenschätzen einschließlich der damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
Ausgenommen davon sind Maßnahmen, die im Rahmen einer Bebauung stattfinden, (Grundstück, städtebauliche Nutzung, an oder zum Schutz von Gewässern).
Bodenschätze können unter Tage oder im Tagebau gewonnen werden, wobei die Art der Gewinnung ganz entscheidend vom Bodenschatz abhängt.
Der technische Aufwand, der Umfang der Gewinnung und – ganz entscheidend – der Einfluss auf die Umwelt und die Bevölkerung sind sehr entscheidend für die zu beachtenden Gesetze.
Das Recht zur Gewinnung von bergfreien oder grundeigenen Bodenschätzen besteht nach Bundesberggesetz §4 Absatz 6.