Mit BergPass arbeiten
Wie finde ich den richtigen Antrag?

Es werden drei Arten von Anträgen unterschieden: 

Antrag auf Recht zur Aufsuchung
  • Was bekomme ich nach erfolgreicher Antragstellung? Der Antragsteller erlangt das Recht, in einem definierten Gebiet nach Rohstoffen suchen zu dürfen.
  • Welche Antragsart kommt hierfür in Frage?   Erlaubnis
Antrag auf Recht zum Abbau
  • Was bekomme ich nach erfolgreicher Antragstellung? Der Antragsteller erlangt das Recht, in einem definierten Gebiet Rohstoffe abbauen zu dürfen. z.B. Erdöl in einem mit Koordinaten begrenzten Gebiet.
  • Welche Antragsart kommt hierfür in Frage?  Bewilligung
Antrag auf Recht zum Errichten und Führen eines Betriebes

Diese Antragsarten werden in bestimmten Reihenfolgen gestellt, die von vielen Faktoren abhängig ist. Im Regelfall ist die Abfolge:

Erlaubnis > Bewilligung > Rahmenbetriebsplan > Hauptbetriebsplan > Sonderbetriebsplan -> Abschlussbetriebsplan

Bitte beachten Sie, dass sich BergPass noch im Aufbau befindet!

Sollte der von Ihnen benötigte Antrag online noch nicht zur Verfügung stehen, wenden Sie sich bitte an das LBEG. Die Beantragung erfolgt auf herkömmlichem Wege.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Ansprechpartner für allgemeine Anliegen finden Sie auf unserer Kontaktseite:

Kontakt zum LBEG

Spezielle Fragen zu einzelnen Anträgen klären Sie am besten mit Ihrem Sachbearbeiter in der Bergbehörde.

Welche Schritte durchläuft mein Antrag?

Nach Eingang Ihres Antrags beim LBEG beginnt die Phase der Antragsprüfung. Hauptakteur ist hierbei das LBEG als federführende Genehmigungsstelle.  Der zuständige Sachbearbeiter für jeden Antrag wird Ihnen angezeigt.

In bestimmten Fällen wird das LBEG weitere Akteure, wie Behörden oder Gemeinden, am Genehmigungsprozess beteiligen. In der Phase der Beteiligung gehen i.d.R. innerhalb von 4 Wochen Stellungnahmen der Fachstellen ein.

Die Auswertung der Stellungnahmen erfolgt wiederum im LBEG und kann zu Nebenbestimmungen oder Nachforderungen führen. Nachforderungen sind vor Zulassung Ihres Antrags zu erfüllen. Das LBEG informiert Sie darüber via BergPass.

Nebenbestimmungen sind als Auflagen zu verstehen, die mit einer Zulassung verbunden sind.

Über die Zulassung oder Ablehnung Ihres Antrags informiert Sie das LBEG per schriftlichem Bescheid sowie in BergPass.

Wie erkenne ich den aktuellen Status der Bearbeitung?

BergPass zeigt in der Liste "Meine Anträge" den Status jedes einzelnen Antrags in einer eigenen Spalte an. Bei Klick auf das Info-Symbol können Sie zudem die Historie der Bearbeitung einsehen.

Eine Änderung des Bearbeitungsstatus erfahren Sie über E-Mail-Benachrichtigungen an die in den Firmendaten eingegebene Firmen-E-Mail-Adresse.

 

Kann ich den Antrag löschen?

Das Löschen des Antrages ist nur möglich, solange er nicht abgeschickt wurde. Sobald im Formular der letzte Schritt "prüfen und senden" geklickt wurde, ist das Löschen nicht mehr möglich!

Wie versende ich Änderungen im Antrag?

Sobald der Antrag abgesendet wurde, ist eine Änderung nicht mehr möglich. Wenn Sie Änderungen haben, gehen Sie so vor:

  1. Speichern Sie den alten Antrag lokal auf Ihrem PC. Mein BergPass/ Meine Anträge. Hier auf den gewünschten Antrag und die Funktion "Antrag speichern" klicken.
  2. Diesen Antrag nehmen Sie nun als Vorlage. Laden Sie hierfür den Antrag unter Mein BergPass/Neuer Antrag wieder hoch. Hierfür nutzen Sie die Funktion: "Antrag importieren"
  3. Der Antrag mit den alten Inhalten steht Ihnen nun als neuer Antrag zur Verfügung. Nehmen Sie die Änderungen vor und senden Ihn erneut an das LBEG.
Kann das LBEG meine Entwürfe / Anträge sehen?

Nein - Wir im LBEG sehen Ihren Antrag erst, wenn Sie Ihn unterschrieben an uns über den Governikus Communicator gesendet haben und er bei uns eingegangen ist. Das sehen Sie unter Mein BergPass in der Liste Meine Anträge am Status. Wenn der Antrag den Status Eingegangen hat, können die Mitarbeiter im LBEG den Antrag sehen.